1. November 2025 in Incoterms Guide3 Minuten

Analyse der Verantwortlichkeiten des Verkäufers unter EXW A2, allgemeine praktische Probleme und warum FCA eine bessere Alternative für den Versand sein könnte.
Unter der EXW-Klausel (Ex Works) A2 ist der Verkäufer verpflichtet, die Ware am vereinbarten Ort, Datum oder zur vereinbarten Zeit zur Verfügung zu stellen, er ist jedoch nicht verpflichtet, sie auf das Transportfahrzeug zu verladen.
Welche potenziellen Probleme bleiben bei dieser Regelung unberücksichtigt?
In Anbetracht der oben genannten Probleme ist es gängige Praxis, dass der Verkäufer die Ware in das Transportfahrzeug oder den Container verlädt. Auf diese Weise kann der Verkäufer sein eigenes Personal und seine eigene Ausrüstung, z. B. Gabelstapler, einsetzen, um eine sichere und effiziente Verladung zu gewährleisten.
Für eine typische Exportsendung sind erforderlich:
Nach den Incoterms EXW ist der Verkäufer nur verpflichtet, eine Handelsrechnung und einen Konformitätsnachweis, wie z. B. eine LKW-Quittung für die Waren, vorzulegen. Eine Packliste mit Gewichtsangaben wird zwar üblicherweise für den Export verlangt, ist aber nicht zwingend erforderlich.
Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, zusätzliche Dokumente wie ein Ursprungszeugnis, eine Exportfreigabe, eine VGM-Erklärung, einen Buchungsauftrag oder Versandanweisungen zu beschaffen oder zu veranlassen. Dies kann eine Herausforderung sein, da die Buchungsstelle für den Ursprung in der Regel bestätigte Versandanweisungen entweder vom Verkäufer oder vom Käufer verlangt, bevor sie das Konnossement ausstellt. Obwohl der Verkäufer nicht verpflichtet ist, Versandanweisungen vorzulegen, setzt er sich häufig mit der Reederei oder dem Spediteur in Verbindung, um eine Buchung zu vereinbaren.
Weigert sich der Verkäufer, die Versandanweisungen zu bestätigen, und entscheidet sich der Käufer dennoch für einen Versand unter EXW-Bedingungen, ist es ratsam, einen Ursprungsbuchungsagenten zu beauftragen, der die Anweisungen im Namen des Käufers einreicht und die korrekte Ausstellung des Konnossements gewährleistet.
Wer regelt die Ausfuhrzölle? Der Käufer ist für die Abwicklung der Ausfuhrzölle im Namen des Verkäufers verantwortlich.