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Beim DPU ist der Verkäufer für den Transport der Waren vom Ursprungsort zum Bestimmungsort verantwortlich. Der Verkäufer ist für die Waren verantwortlich, bis sie den vereinbarten Lieferort erreichen. Dieser Begriff kann für jede Art von Transport verwendet werden. Der Verkäufer muss dafür sorgen, dass die Ware am vereinbarten Ort entladen wird.

Der Verkäufer ist für die Entladung der Ware am Bestimmungsort verantwortlich. Der Verkäufer kann die Ware in einem Hafen, einem Lager oder einem Umschlagplatz entladen.

Seefracht:
DPU Singapore Port, Pier 10, Singapore - Incoterms® 2020Luftfracht:
DPU Swissport terminal, Frankfurt, Germany - Incoterms® 2020| PFLICHTEN DES VERKÄUFERS | PFLICHTEN DES KÄUFERS |
|---|---|
| A1. Allgemeines: Der Verkäufer muss die Ware, die Handelsrechnung und alle Konformitätsnachweise liefern. | B1. Allgemeines: der Käufer muss den Preis der Ware wie vereinbart bezahlen. |
| A2. Lieferung Die Ware ist dem Käufer unbelastet zur Verfügung zu stellen. Zum vereinbarten Termin oder Zeitraum. | B2. Übernahme Der Käufer übernimmt die Ware am Bestimmungsort. |
| A3. Risiken Alle Risiken des Verlustes/Beschädigung bis zur Lieferung der Ware. | B3. Risiken Alle Risiken des Verlustes/der Beschädigung ab dem Zeitpunkt oder dem Ende der für die Lieferung vereinbarten Frist. Unterlässt der Käufer die Einfuhrverzollung oder die Mitteilung des Zeitpunktes/Fristen, so geht die Gefahr auf den Käufer über. |
| A4. Beförderung Vertragliche Beförderung der Ware bis zum Bestimmungsort. | B4. Beförderung Keine Verpflichtung, einen Frachtführer zu beauftragen. |
| A5. Versicherung Keine Verpflichtung. | B5. Versicherung Keine Verpflichtung zur Versicherung der Güter. |
| A6. Liefer-/Transportdokument Bereitstellung von Dokumenten, die es dem Käufer ermöglichen, die Ware zu übernehmen. | B6. Liefer-/Transportdokument Akzeptiert den Abliefernachweis |
| A7. Export-/Importabfertigung Alle Kosten für die Exportabfertigung (Lizenz, Sicherheit, Inspektion, etc.). Assistenz bei der Importabfertigung | B7. Export-/Importabfertigung Unterstützung bei der Exportabfertigung. Bezahlung der Importabfertigung und der Formalitäten (Lizenzen, Sicherheit, offizielle Dokumente). |
| A8. Kontrolle Der Verkäufer muss die Waren kontrollieren, zählen, wiegen, markieren und verpacken | B8. Kontrolle Keine Verpflichtung. |
| A9. Umlage der Kosten Alle Kosten bis zur Lieferung bezahlen. Transport und Verladung. Entladekosten. Transitkosten. Kosten für Lieferung/Transportdokument. Zölle und Steuern für die Ausfuhr. Alle Kosten im Zusammenhang mit der Unterstützung des Käufers bei der Beschaffung von Dokumenten. | B9. Zuweisung der Kosten Zahlung ab dem Zeitpunkt der Warenlieferung. Alle Kosten für die Unterstützung. Zahlung von Zöllen und Steuern für Importe. Alle zusätzlichen Kosten, wenn der Versandtermin oder -zeitraum nicht mitgeteilt wird. |
| A10. Benachrichtigungen Geben Sie die Benachrichtigung zum Erhalt der Ware. | B10. Notices Zeitpunkt oder Frist für den Empfang der Waren und Angabe des Ortes, an dem die Waren empfangen werden. |